FAQ – Häufige Fragen

FAQ – Häufige Fragen

Hier beantworten wir Ihnen häufig gestellte Fragen.

Häufige Fragen beim Immobilienverkauf

Bei einer Immobilienveräußerung gilt es einige wesentliche Punkte zu beachten. Vernachlässigen Sie diese, kann es teuer werden, insbesondere bei falsch ermitteltem Verkaufspreis oder bei unzureichend geklärten Rechtsfragen. Bei der Durchführung geht Ihr Immobilienmakler in Lübeck professionell vor:

• Analyse des Objektes
• Vermarktung über verschiedene Kanäle
• Verkaufsabwicklung und Vertragsabschluss

Nach einem Erstgespräch nehmen wir das Objekt sowie alle vorliegenden Dokumente ausführlich in Augenschein, um einen realistischen Verkaufspreis zu ermitteln. Gemeinsam mit unseren Kunden legen wir anschließend den Angebotspreis fest. Fehlende Unterlagen werden selbstverständlich von uns beschafft (u. a. Grundbuchauszug, Flurkarte, Auszug aus dem Baulastenverzeichnis, Altlastenkataster, Anliegerbescheinigung, Bauakteneinsicht).

Ist der Verkaufspreis ermittelt, geht es mit der richtigen Marketingstrategie an die Vermarktung. Selbstverständlich hält Sie Ihr Immobilienmakler in Lübeck über den Verkaufsstatus auf dem Laufenden. Und natürlich können Sie sich für einen Käufer entscheiden. Ihr Makler in Lübeck bereitet einen rechtssicheren Verkaufsvertrag vor und begleitet Sie zum Notar. Auch nach der Beurkundung sorgt er für eine ordnungsgemäße Übergabe und Abwicklung.

Sie wollen Ihr Haus verkaufen in Lübeck? Grohmann Immobilien ist Ihr Ansprechpartner.

Ja, während unseres Besichtigungstermins nehmen wir uns Zeit Ihre Immobilie perfekt in Szene zu setzen. Wir empfehlen die Räumlichkeiten vor unserem Termin gründlich zu reinigen und überflüssige Gegenstände zu entfernen.

Häufige Fragen bei der Immobilienvermietung

Seit dem 01.06.2015 gilt das Besteller Prinzip für die Vermittlung von Immobilien, die vermietet werden. Das heißt es zahlt nur derjenige für den Immobilienmakler, der ihn schlussendlich auch beauftragt hat. In den meisten Fällen ist das der Vermieter, der seine Wohnungen, die leerstehen, schnell weitervermieten möchte.

Vor dem 01.06.2015 zahlte überwiegend der Mieter für die anfallenden Maklergebühren. Dadurch, dass die Mieter durch das Gesetzt finanziell entlastet wurden, wurde das Gesetz begrüßt.

Grundsätzlich darf die Maklerprovision bei vermieteten Objekten maximal zwei Nettokaltmieten zuzüglich Mehrwertsteuer betragen. Das entspricht zirka einer Provision in Höhe von 2,38 Nettokaltmieten.

Das Besteller Prinzip gilt für Gewerbeobjekte nicht! Die Maklerprovision kann hier zwischen dem Makler und dem Auftraggeber, zum Beispiel dem Immobilienbesitzer, frei verhandelt werden. Es spielt dabei keine Rolle, ob es sich um den Verkauf oder die Vermietung eines Objektes dreht.

Meistens legt der Auftraggeber fest, wie die Provision aufgeteilt werden soll. Da der Verkauf von Gewerbeflächen recht häufig langwierig sein kann, übernimmt der Vermieter häufig die gesamte Maklerprovision.

Häufige Fragen zum Thema Gutachten / Immobilienbewertung

Die gesetzliche Grundlage zum Verkehrswert ist § 194 BauGB: „Der Verkehrswert (Marktwert) wird durch den Preis bestimmt, der zu dem Zeitpunkt, auf den rechtlichen Gegebenheiten und tatsächlichen Eigenschaften, der sonstigen Beschaffenheit und der Lage des Grundstückes oder des sonstigen Gegenstands der Wertermittlung ohne Rücksicht auf ungewöhnliche oder persönliche Verhältnisse zu erzielen wäre.“

Für die Erstellung eines Verkehrswertgutachtens sind u. a. folgende Unterlagen erforderlich:

Grundbuchauszug, Flurkarte, Flurstücks-/Eigentümernachweis aus dem Liegenschaftskataster, Auszug aus dem Baulastenverzeichnis, Auskunft aus dem Baulastenverzeichnis, Angaben über Denkmalschutz, Angaben über Erschließungskosten (Anliegerbescheinigung), Angaben über Auflagen und Beschränkungen des zuständigen Bauamtes, Grundrisszeichnungen, Berechnung von Wohn- und Nutzfläche, Berechnung von Bruttogrundfläche, Bruttorauminhalt, Baubeschreibung.

Bei Wohnungseigentum: Teilungserklärung, Aufteilungspläne, Höhe des Hausgeldes, Protokoll der letzten 3 Jahre, Verwalterdaten, Abgeschlossenheitsbescheinigung

Bei vermieteten Objekten: Mietvertrag/-verträge, Höhe der aktuell gezahlten Miete(n) aufgeteilt in Nettokaltmieten und Betriebskosten.

Bei Erbbaurechten: Erbbaurechtsvertrag, Höhe des aktuellen Erbbauzinses.

Alle Unterlagen sollten aktuell (nicht älter als 6 Monate) bzw. auf den Bewertungszeitpunkt bezogen sein. Fehlende Unterlagen werden von uns selbstverständlich beschafft.

Der Ortstermin kann üblicherweise stattfinden, sobald alle Unterlagen vollständig vorliegen.

Häufige Fragen zum Thema Hausverwaltung

Der wohl größte Vorteil einer Hausverwaltung besteht im Wesentlichen in der Zeitersparnis. Sich als Eigentümer selbst um sämtliche Angelegenheiten zu kümmern, die in Zusammenhang mit der Immobilie und vor allem mit dem Vermieten der einzelnen Wohnungen stehen, kostet extrem viel Zeit.

Bei einer Hausverwaltung handelt es sich um einen Dienstleister, der sämtliche Verwaltungstätigkeiten für Sie übernimmt. Der Einsatz eines klassischen Hausverwalters kommt daher in erster Linie bei Mietshäusern und Mietwohnungen zum Tragen.

Es gibt eine Vielzahl von Aufgaben, sowohl im kaufmännischen als auch im technischen Bereich, um die sich eine professionelle Hausverwaltung kümmert. Hier eine Übersicht der im Bereich der kaufmännischen Verwaltung anfallenden Aufgaben:

  • Eingangsprüfung und Verwaltung der Mieten
  • Anpassung der Miethöhe
  • Ausarbeitung von neuen Mietverträgen
  • Verabredung individueller Vereinbarungen mit Mietern
  • Übernahme des Forderungsmanagements
  • Erstellung von Nebenkostenabrechnungen
  • Buchführung
  • Begleichung entstandener Kosten
  • Suche nach geeigneten Mietern
  • Besichtigungen und Wohnungsübergaben
  • Vertragsabschlüsse mit Dienstleistern
  • Kostenüberprüfung
  • Budgetplanung
  • Nachweisführung gegenüber dem Eigentümer

Gerne erstellen wir Ihnen ein unverbindliches Angebot. Kontaktieren Sie uns!